Regelkonformes Angeln
- Den Angelschein kaufen und das Untereinzugsgebiet wählen
- WASSERSTRAßEN UND NICHT SCHIFFBARE GEWÄSSER
- TAGESANGELN
- NACHTANGELN
- ANGELN IN STILLWASSERZONE
- ANGELN IN MISCHWASSERZONE
- ANGELN IN FLIEßWASSERZONE
- ANGELN VOM BOOT AUS
- VERBOTE
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BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Artengruppen
- Mindest- und Höchstmaße für die Entnahme
- Tägliche Fangentnahmen pro Angler
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Die maximale Entnahmemenge pro Art bleibt weiterhin gültig.
Im Falle von Streitigkeiten über die Herkunft der Fische ist deren Ursprung nachzuweisen.

Zugelassene Arten für das Angeln mit Lebendköder*
- Ukelei
- Gründling
- Spirlin
- Karausche
- Rotfeder
- Döbel
- Rotauge
- Elritze
*ausgenommen farbige Zuchtformen dieser Arten, sofern vorhanden.
Fischverkauf
Der Verkauf und das Inverkehrbringen von jeglichem Fisch oder Flusskrebsen, der in den Gewässern gefangen wurde, die dem Dekret vom 27. März 2014 unterliegen, ist das ganze Jahr über verboten.
„Letzte Aktualisierung:“ Mittwoch, 10. September 2025