BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN


Die maximale Entnahmemenge pro Art bleibt weiterhin gültig.

Im Falle von Streitigkeiten über die Herkunft der Fische ist deren Ursprung nachzuweisen.

Zugelassene Arten für das Angeln mit Lebendköder*

  • Ukelei
  • Gründling
  • Spirlin
  • Karausche
  • Rotfeder
  • Döbel
  • Rotauge
  • Elritze

*ausgenommen farbige Zuchtformen dieser Arten, sofern vorhanden.

Fischverkauf

Der Verkauf und das Inverkehrbringen von jeglichem Fisch oder Flusskrebsen, der in den Gewässern gefangen wurde, die dem Dekret vom 27. März 2014 unterliegen, ist das ganze Jahr über verboten.

„Letzte Aktualisierung:“ Mittwoch, 10. September 2025

Ressourcen

  • Pêcher c'est simple (2025)