Regelkonformes Angeln
- Den Angelschein kaufen und das Untereinzugsgebiet wählen
- WASSERSTRAßEN UND NICHT SCHIFFBARE GEWÄSSER
- TAGESANGELN
- NACHTANGELN
- ANGELN IN STILLWASSERZONE
- ANGELN IN MISCHWASSERZONE
- ANGELN IN FLIEßWASSERZONE
- ANGELN VOM BOOT AUS
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VERBOTE
- BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Artengruppen
- Mindest- und Höchstmaße für die Entnahme
- Tägliche Fangentnahmen pro Angler
VERBOTE
Für die Fischerei gesperrte Zonen
Das Angeln ist jederzeit verboten, ohne dass ein Piktogramm erforderlich ist:
- in den Schleusen,
- in den Fischpässen, künstlichen Umgehungsflüssen, Hindernissen für die freie Fischwanderung und Abstiegsauslässen sowie in einem Umkreis von weniger als fünfzig Metern um diese Anlagen, und zwar über die gesamte Breite des Wasserlaufs,
- auf und in einem Umkreis von fünfzig Metern flussabwärts der Damm und Überläufe in der Stillwasserzone,
- von Brücken und Stegen aus, die über die schiffbaren Wasserstraßen,
- von der Insel Monsin aus, mit Ausnahme des Ufers der Esplanade Albert I.,
- in den Altarmen, mit Ausnahme der Altarme der Sambre und des Hemlot, in denen das Angeln erlaubt bleibt,
- in den folgenden Laichplätzen der Maas: Colébi, Lanaye sowie die Inseln Ossay und Bouries,
In den folgenden Abschnitten der Wasserläufe:
- in den Wasserläufen der Fließwasserzone, dort wo sie einen Wald durchqueren, der dem Forstregime unterliegt, mit Ausnahme der in Anhang 4 genannten Abschnitte;
- in der Maas, flussabwärts des Stauwerks von Lixhe, am rechten Ufer bis zur Grenze mit der Flämischen Region und am linken Ufer bis zur Höhe der Kreuzung zwischen der Rue de Halle und dem Quai du Barrage;
- in der Amel, weniger als fünfzig Meter flussabwärts des Wasserfalls von Coo;
- in der Ourthe, zwischen dem Staudamm und der Brücke von Nisramont sowie flussabwärts des Stauwerks „Grosses Battes“ in Angleur bis zur Brücke „Grosses Battes“ in Angleur;
- in der Semois, von der Vanne des Bains bis zur Pont de France in Bouillon sowie bis fünfzig Meter flussabwärts des Stauwerks „Aiguilles“ in Bouillon, ebenso über die gesamte Breite der Semois von zwanzig Metern oberhalb der Mündung des Seitenarms „Noue des Ilions“ bis zur Straßenbrücke N832 in Cugnon;
- im Bach von Neufchâteau, flussabwärts der Mühle Klepper und im obersten Teil des Sees von Neufchâteau, einschließlich des Laichplatzes.
Verbotene Praktiken
Es ist verboten:
- unter dem Eis zu angeln
- mit der Hand oder mit anderen Suchtechniken unter Wurzeln oder in anderen von Fischen oder Flusskrebsen genutzten Verstecken zu fisch
Verbotene Köder und Lockstoffe
Folgende Lockstoffe und Köder sind verboten:
- Blut, Knochenmark, Gehirn oder Innereien von Tieren (Innereien sind jedoch für den Fang von Flusskrebsen mit Flusskrebsfangnetz).
- Fischeier, frisch oder in Konserven, einzeln oder als Bestandteil von Ködern oder Lockstoffen.
- Das Angeln mit Köderfischen (Lebendködern) ist nur mit folgenden Arten erlaubt: Ukelei, Spirlin, Karausche, Döbel, Rotauge, Gründling, Rotfeder, Elritze (ausgenommen die farbigen Zuchtformen dieser Arten, sofern vorhanden)
Wenn in ein Wasserläufe das Angeln auf Hecht geschlossen ist, darf der Angler nicht verwenden :
- Fische als Köder, unabhängig davon, ob diese lebend oder tot, ganz oder in Stücken, bewegt oder unbewegt sind und welcher Art sie auch angehören
- mit Kunstködern*
- In der Mischwasserzone ist das Angeln mit Köderfisch (Elritze oder Gründling), tot und an einem dafür vorgesehenen System befestigt, mit einer maximalen Gesamtlänge von 7 cm einschließlich Haken, erlaubt.
- In der Mischwasserzone ist das Angeln mit künstlichen Ködern mit einer maximalen Gesamtlänge von 7 cm einschließlich Haken erlaubt.
- In der Stillwasserzone ist das Angeln mit künstlichen Ködern mit einer maximalen Gesamtlänge von 7 cm einschließlich Einfachhaken erlaubt, sofern sie mit einer für das Fliegenfischen typischen Ausrüstung verwendet werden.
„Letzte Aktualisierung:“ Mittwoch, 10. September 2025