ANGELN IN STILLWASSERZONE

Die drei Gewässerzonen betreffen sowohl schiffbare als auch nicht schiffbare Wasserläufe.

Jede Zone – Still, Misch und Fließwasserzone – unterliegt spezifischen Regelungen.

Wann darf man in der Stillwasserzone angeln ?

Das Angeln ist erlaubt eine Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang.

Betroffene Zonen und Gewässer

  • Flüsse : die Maas, die Sambre und ihre Altarme, die Schelde und ihre Seitenarme sowie die Lys.
  • Folgende Kanäle und deren Nebengewässer wie Seitenarme und Becken: Albert-Kanal, Kanäle im Hennegau, alter Kanal Charleroi-Brüssel, Ourthe-Kanal (Abschnitte Chanxhe–Poulseur und Angleur), kanalisiertes Teilstück der Dendre flussabwärts von Ath.
  • Folgende Seen : Bütgenbach, Eau d’Heure, Eupen, Gileppe, Neufchâteau, Nisramont, Robertville, Ry de Rome, Suxy, Warfaaz, Doyards.
  • Folgende Teiche : Basses Forges in Mellier, Bocq in Scy, Happe-Teiche (gespeist vom Bach „des Cresses“) in Ciney, Bologne in Habay, Châtelet in Habay, Fabrique in Habay, Moulin in Habay, Remy in Habay, Poix in Poix-Saint-Hubert, Pont d’Oyes in Habay, Trapperie in Habay, Serinchamps, Ochamps in Libin, Hem lot in Hermalle-sous-Argenteau.
  • Weitere Kanäle oder Kanalabschnitte, die im Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 1993 aufgeführt sind, in dem die Liste der vom Staat auf die Wallonische Region übertragenen Wasserwege und deren Abhängigkeiten festgelegt ist.
Die Sambre gehört zur Stillwasserzone.
Die Sambre gehört zur Stillwasserzone.

Besonderheiten der Stillwasserzonen

  •  Das Angeln mit künstlichen Ködern von maximal 7 cm Länge und einem Einfachhaken, verwendet mit Fliegenfischerausrüstung, ist vom 1. Februar bis zum Freitag vor dem ersten Samstag im Juni erlaubt.
  • Das Angeln auf Arten der Gruppe 2, insbesondere Raubfische, ist vom ersten Samstag im Juni bis zum 31. Januar des Folgejahres gestattet.
  • Das Angeln auf Arten der Gruppe 4 ist ganzjährig erlaubt.
  • Es besteht keine Verpflichtung, den Widerhaken anzudrücken oder zu entfernen.
  • Entnahmeverbot für Bachforellen (Fario-Forellen) mit einer Länge von über 50 cm.
  • Entnahmeverbot in Maas (Meuse), Sambre und Schelde (Escaut) für alle Fische, die nicht im Hauptstrom des Gewässers gefangen wurden.
  • Nächtliches Karpfenangeln auf Schuppenkarpfen ist erlaubt, außer in bestimmten Seen und Teichen (siehe Broschüre Nächtliches Karpfenangeln).

*Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 gilt ein Entnahmeverbot für Hechte in Stillwasserzonen, mit Ausnahme von Seen und Teichen.

„Letzte Aktualisierung:“ Donnerstag, 11. September 2025

Ressourcen

  • Pêcher c'est simple (2025)
  • Guide des sous-bassin (2025)
  • Pêcher dans les différents types d'eaux (2025)