Regelkonformes Angeln
- Den Angelschein kaufen und das Untereinzugsgebiet wählen
- WASSERSTRAßEN UND NICHT SCHIFFBARE GEWÄSSER
- TAGESANGELN
- NACHTANGELN
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ANGELN IN STILLWASSERZONE
- ANGELN IN MISCHWASSERZONE
- ANGELN IN FLIEßWASSERZONE
- ANGELN VOM BOOT AUS
- VERBOTE
- BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Artengruppen
- Mindest- und Höchstmaße für die Entnahme
- Tägliche Fangentnahmen pro Angler
ANGELN IN STILLWASSERZONE
Die drei Gewässerzonen betreffen sowohl schiffbare als auch nicht schiffbare Wasserläufe.
Jede Zone – Still, Misch und Fließwasserzone – unterliegt spezifischen Regelungen.
Wann darf man in der Stillwasserzone angeln ?

Das Angeln ist erlaubt eine Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang.

Betroffene Zonen und Gewässer

- Flüsse : die Maas, die Sambre und ihre Altarme, die Schelde und ihre Seitenarme sowie die Lys.
- Folgende Kanäle und deren Nebengewässer wie Seitenarme und Becken: Albert-Kanal, Kanäle im Hennegau, alter Kanal Charleroi-Brüssel, Ourthe-Kanal (Abschnitte Chanxhe–Poulseur und Angleur), kanalisiertes Teilstück der Dendre flussabwärts von Ath.
- Folgende Seen : Bütgenbach, Eau d’Heure, Eupen, Gileppe, Neufchâteau, Nisramont, Robertville, Ry de Rome, Suxy, Warfaaz, Doyards.
- Folgende Teiche : Basses Forges in Mellier, Bocq in Scy, Happe-Teiche (gespeist vom Bach „des Cresses“) in Ciney, Bologne in Habay, Châtelet in Habay, Fabrique in Habay, Moulin in Habay, Remy in Habay, Poix in Poix-Saint-Hubert, Pont d’Oyes in Habay, Trapperie in Habay, Serinchamps, Ochamps in Libin, Hem lot in Hermalle-sous-Argenteau.
- Weitere Kanäle oder Kanalabschnitte, die im Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 1993 aufgeführt sind, in dem die Liste der vom Staat auf die Wallonische Region übertragenen Wasserwege und deren Abhängigkeiten festgelegt ist.

Besonderheiten der Stillwasserzonen
- Das Angeln mit künstlichen Ködern von maximal 7 cm Länge und einem Einfachhaken, verwendet mit Fliegenfischerausrüstung, ist vom 1. Februar bis zum Freitag vor dem ersten Samstag im Juni erlaubt.
- Das Angeln auf Arten der Gruppe 2, insbesondere Raubfische, ist vom ersten Samstag im Juni bis zum 31. Januar des Folgejahres gestattet.
- Das Angeln auf Arten der Gruppe 4 ist ganzjährig erlaubt.
- Es besteht keine Verpflichtung, den Widerhaken anzudrücken oder zu entfernen.
- Entnahmeverbot für Bachforellen (Fario-Forellen) mit einer Länge von über 50 cm.
- Entnahmeverbot in Maas (Meuse), Sambre und Schelde (Escaut) für alle Fische, die nicht im Hauptstrom des Gewässers gefangen wurden.
- Nächtliches Karpfenangeln auf Schuppenkarpfen ist erlaubt, außer in bestimmten Seen und Teichen (siehe Broschüre Nächtliches Karpfenangeln).
*Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 gilt ein Entnahmeverbot für Hechte in Stillwasserzonen, mit Ausnahme von Seen und Teichen.
„Letzte Aktualisierung:“ Donnerstag, 11. September 2025