ANGELN IN MISCHWASSERZONE

Die drei Gewässerzonen betreffen sowohl schiffbare als auch nicht schiffbare Wasserläufe.

Jede Zone – Still, Misch und Fließwasserzone – unterliegt spezifischen Regelungen.

Wann darf man in der Mischwasserzone angeln ?

Das Angeln ist erlaubt eine Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang.

Betroffene Zonen und Gewässer

  • Die Amel (Amblève) unterhalb der Brücke von Sougné-Remouchamps
  • Die Chiers
  • Die Dender in ihrem nicht als Wasserstraßen eingestuften Abschnitt sowie ihre Zuflüsse
  • Die Dyle unterhalb der Mündung des Gala (oder Cala)
  • Die Nebenflüsse der Schelde und der Leie im Teil-Einzugsgebiet Schelde-Leie
  • Die Eau d’Heure
  • Die Hantes unterhalb der französischen Grenze bei Montignies-Saint-Christophe
  • Die Lesse unterhalb der Mündung der Lhomme
  • Die Mehaigne und ihr Zufluss
  • Die Soile
  • Der Bach von Neufchâteau unterhalb des Sees von Neufchâteau
  • Die Orneau unterhalb von Onoz
  • Die Ourthe unterhalb der Talsperre von Nisramont
  • Die Rulles unterhalb des „Étang de la Fabrique“
  • Die Semois
  • Die Senne
  • Die Vesdre unterhalb der Mündung der Hoëgne
  • Die Vierre unterhalb der Mündung des Bachs von Neufchâteau
  • Der Viroin
  • Die Vire von der Mündung des „Ru du Fond du Haza“ bis zur Mündung in den Ton
  • Der Geer


Einige Abschnitte der Ourthe (hier in Hamoir) gehören zur Mischwasserzone.
Einige Abschnitte der Ourthe (hier in Hamoir) gehören zur Mischwasserzone.

Besonderheiten der Mischgewasserzone

  • Das Angeln mit Kunstködern und totem Köderfisch ist zwischen dem ersten Samstag im März und der Eröffnung der Hechtsaison (erster Samstag im Juni) erlaubt. In diesem Zeitraum dürfen Köder oder Montagen mit einer maximalen Gesamtlänge von 7 cm, einschließlich Haken und Köderfisch, verwendet werden. Nur der Elritze (Pfrille) und der Gründling dürfen dabei als Köderfisch auf Montagen eingesetzt werden.
  • Pflicht zur Verwendung von Haken ohne Widerhaken oder mit angedrücktem Widerhaken.
  • Das Angeln auf Arten der Gruppe 2, zu der insbesondere Raubfische gehören, ist vom ersten Samstag im Juni bis zum 31. Januar des Folgejahres erlaubt.
  • Es ist verboten, Bachforellen (Fario) zu entnehmen, die länger als 50 cm sind.
  • Das Nachtangeln auf Karpfen (gemeiner Karpfen) ist verboten.


„Letzte Aktualisierung:“ Donnerstag, 11. September 2025

Ressourcen

  • Pêcher c'est simple (2025)
  • Guide des sous-bassin (2025)
  • Pêcher dans les différents types d'eaux (2025)