Regelkonformes Angeln
- Den Angelschein kaufen und das Untereinzugsgebiet wählen
- WASSERSTRAßEN UND NICHT SCHIFFBARE GEWÄSSER
- TAGESANGELN
- NACHTANGELN
- ANGELN IN STILLWASSERZONE
- ANGELN IN MISCHWASSERZONE
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ANGELN IN FLIEßWASSERZONE
- ANGELN VOM BOOT AUS
- VERBOTE
- BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
- Artengruppen
- Mindest- und Höchstmaße für die Entnahme
- Tägliche Fangentnahmen pro Angler
ANGELN IN FLIEßWASSERZONE
Die drei Gewässerzonen betreffen sowohl schiffbare als auch nicht schiffbare Wasserläufe.
Jede Zone – Still, Misch und Fließwasserzone – unterliegt spezifischen Regelungen.
Wann darf man in der Fließwasserzone angeln ?

Das Angeln ist erlaubt eine Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang.

Betroffene Zonen und Gewässer

- Die Amel oberhalb der Brücke von Sougné-Remouchamps
- Die Ourthe oberhalb des See von Nisramont
- Die Vesdre oberhalb der Mündung der Hoëgne
- Alle anderen Gewässer, die nicht in den Bereichen mit Misch- oder Stillwasserzone genannt sind
Besonderheiten der Fließwasserzone

- Das Angeln in der Fließwasserzone ist vom ersten Samstag im März bis zum 30. September erlaubt.
- Pflicht zur Verwendung von Haken ohne Widerhaken oder mit angedrücktem Widerhaken.
- Das Entnehmen von Hechten ist vom ersten Samstag im März bis zum ersten Samstag im Juni verboten.
- Für die Bachforelle gibt es keine maximale Entnahmelänge.
- Das Nachtangeln auf Karpfen ist verboten.
„Letzte Aktualisierung:“ Mittwoch, 17. September 2025