ANGELN VOM BOOT AUS

Allgemeine Grundsätze

Das Angeln vom Boot aus kann mit verschiedenen motorisierten (Verbrennungs- oder Elektromotor) oder nicht motorisierten Wasserfahrzeugen ausgeübt werden, wie z. B. Ruderboot, Belly Boot, Kajak, Kanu, Schlauchboot, Zodiac, Tretboot usw.

Dabei gelten zwei unterschiedliche Regelwerke: einerseits die Vorschriften zur Ausübung der Binnenfischerei, andererseits die Vorschriften zur Schifffahrt.

Flussangeln

Welcher Angelschein ist für das Angeln vom Boot aus erforderlich ?

Für das Angeln vom Boot aus ist ein Angelschein vom Typ B, C oder T der Wallonischen Region erforderlich.

Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Schein, der Angelschein L, in die Regelung aufgenommen.

Dieser berechtigt zum Angeln mit dem Boot auf dem Plate-Taille-See.

Welche sind die Angelzeiten und -techniken vom Boot aus ?

Die Öffnungszeiten und erlaubten Angeltechniken sind identisch – unabhängig davon, ob vom Boot aus, watend im Flussbett oder vom Ufer aus geangelt wird.

Das Schleppangeln, definiert als das Angeln vom Boot aus unter Nutzung der Antriebskraft des Bootes, um den Köder über eine größere Distanz zu führen, ist erlaubt.

Auf dem Plate-Taille-See ist das Schleppangeln jedoch verboten.


Die Verbotszonen gelten sowohl für das Angeln vom Boot aus als auch vom Ufer.
Es gibt Sperrzonen, die speziell für das Angeln vom Boot aus gelten.
Bootsangler sind ebenfalls verpflichtet, die durch Piktogramme gekennzeichneten Verbote zu beachten.

Verbot

Die Vorschriften zur Schifffahrt

Die Wasserläufe in Wallonien sind in zwei Kategorien eingeteilt: die schiffbaren Wasserstraßen und die nicht schiffbaren Wasserstraßen, zu denen alle übrigen wallonischen Wasserläufe gehören, die nicht in der Liste der schiffbaren Wasserstraßen aufgeführt sind.

Das Angeln vom Boot aus wird hauptsächlich auf den schiffbaren Wasserstraßen ausgeübt, deren Liste Sie hier einsehen können.

Das Angeln vom Boot aus ist jedoch auch auf den nicht schiffbaren Wasserläufen möglich. Die Schifffahrtsvorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine schiffbare oder eine nicht schiffbare Wasserstraße handelt.

Die schiffbaren Wasserstraßen

Es gibt zwei Arten von schiffbaren Wasserstraßen: die als schiffbare Wasserläufe klassifizierten Flüsse und die als schiffbare Wasserstraßen eingestuften Seen.

Es gibt sechs als schiffbar klassifizierte Seen, die ausschließlich mit der Genehmigung der Wallonischen Region zugänglich sind: die Seen des Eau d’Heure (Falemprise, Plate Taille, Feronval, Eau d’Heure und Ry Jaune) sowie der See von Nisramont.

Die Benutzung eines Bootes unterliegt der Allgemeinen Verordnung über die schiffbaren Wasserstraßen. Jede Anlage verfügt über ihre eigene Sonderregelung, die Sie hier einsehen können.

Grundsätzlich gilt: In Abwesenheit eines ausdrücklichen Verbots ist das Angeln vom Boot aus auf den schiffbaren Wasserstraßen erlaubt, vorbehaltlich einiger Ausnahmen und/oder bestimmter besonderer Bestimmungen (örtlich anwendbare Sonderregelungen für jede Wasserstraße können gemäß Ministerialerlass vom 05/06/2019 erlassen werden).

Der Angler muss die allgemeinen Schifffahrtsregeln respektieren. Die allgemeinen Vorschriften für Fischerboote schreiben vor, dass Sport- und Freizeitboote nicht in den Fahrwassern verweilen dürfen. Nach Gebrauch müssen sie sicher und fest vertäut werden (in weniger als 50 Metern Entfernung von den Staudämmen) und dürfen die Schifffahrt in keinem Fall behindern.

Registrierung des Angelbootes

Alle Informationen zur Registrierung eines Angelbootes finden Sie auf der Website mobilit.belgium.be


Schifferpatent

Alle Informationen zu den Schifferpatenten finden Sie auf der Website ecolenautique.be


„Letzte Aktualisierung:“ Donnerstag, 11. September 2025

Ressourcen

  • Le permis L (2025)